… und raus bist Du … (GLS)
GLS hat sich auf meine Beschwerde gemeldet – der Fahrer hatte ja das Paket bei einem „nahegelegenen“ Paketshop im übernächsten Kleinstädtchen abgeliefert, der dazu noch sehr schwer während der Öffnungszeiten erreichbar ist.
GLS schreibt:
Natürlich sollte sich der Shop in einer angemessenen Entfernung zu Ihrer Lieferanschrift befinden, welches in Ihrem Fall laut unsere Qualitätsrichtlinien auch zutrifft.
Nun, wenn die Qualitätsrichtline so was wie „irgendwo“ aussagt, dann mag die Entfernung tatsächlich „angemessen“ sein. Andernfalls zahlt der Kunde mehr Geld für die Fahrt zum Shop als er bereits für den Transport vom Absender bis zum Zustellversuch bezahlt hat. Diese Kosten interessieren GLS selbstverständlich nicht und GLS will hier keinen Präzedenzfall schaffen.
Der Empfänger kann GLS ja auch völlig egal sein – der Empfänger bekommt ja von GLS keine Rechnung, denn Vertragspartner und Rechnungsempfänger von GLS ist der Absender.
GLS schreibt aber auch:
Das bedeutet, dass auch zukünftig Pakete in diesem GLS PaketShop alternativ für Sie zur Abholung hinterlegt werden können.