Manchmal sollte man bei der Bebilderung mitdenken …

 

An dieser Stelle befand sich ein Bild, für
das eine Hamburger Anwaltskanzlei
in Vertretung ihres Mandanten Bildrechte beansprucht
und mich dafür zahlen lassen will.
Meiner Meinung nach handelt es sich dabei aber
um ein gerechtfertigtes „Bildzitat“ und nicht um
eine Veröffentlichung eines Bildes.
Es war klar erkennbar, dass es sich nicht um das Bild selber handelt,
sondern um einen Screenshot von focus.de,
der in einen neuen Zusammenhang gebracht wurde.
Rechtsstreit ongoing.
am 20. April … man will es gar nicht fassen.

 

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