Leichenfledderei - Claim eines Wohnungsmaklers
Immobilie mit Claim eines Maklers. Symbolbild. Bild von Paul Brennan auf Pixabay

Leichenfledderei

Tja, da wird man wegen eines Notfalls zu seinen alten Eltern gerufen, der Rettungswagen war da – und noch während die betroffene Person im OP liegt, findet sich im Briefkasten eine Art Grußkarte eines Unternehmens. Und nein, es sind nicht die gutgemeinten Neujahrswünsche eines örtlichen Handwerkers, von dem die alten Leute das eine oder andere im Jahreslauf erledigen lassen.

Die Karte ist so in den Briefkasten gesteckt, dass das Firmenlogo gut zu erkennen ist. Und es ist die Karte eines international tätigen Maklerunternehmens, das großzügig anbietet, die Immobilie kostenlos zu schätzen. Es scheint, als hätte da jemand gut sichtbar einen Claim abgesteckt. Bei dem Unternehmen handelt es sich um ein Riesenunternehmen, das – so erfährt man im Netz – ein Makler-Franchising anbietet. Werbung machen die üblicherweise mit tollen Aufnahmen von Villen in den teuersten Gebieten dieser Welt. Und jetzt treiben sie sich in den Einfamilienhaus-Gebieten in Pendelentfernung unattraktiver Grossstädte herum. Und die Karte hängt so sichtbar, dass man von einer Markierung eines Besitzanspruchs, eines Claims sprechen kann.

Nicht so werbewirksam für das Unternehmen wie diese professionellen Hochglanzfotos dürfte sein, dass Ermittlungen einer Staatsanwaltschaft gegen Personen oder Unternehmen, die unter dem Logo des Franchisegebers agieren, laufen. Die Bilder von den entsprechenden Razzien gingen bundesweit durch die Presse.

Leichenfledderei …

… würde man ein solches Vorgehen nennen, wenn die Person gestorben wäre – und der Verdacht, dass ein Mitglied der RTW-Besatzung auf eine Unterprovision als Tippgeber spekuliert, will mir gerade nicht mehr aus dem Kopf gehen. Nun, eines ist jedenfalls sicher: Er spekuliert falsch. Denn einen eventuellen Verkauf der Immobilie wird DIESES Unternehmen ganz sicher nicht „konstruktiv begleiten“.  Ganz sicher nicht.

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